Leichtflüssigkeitsabscheider AQUA-PETROL
zum Erdeinbau
nach DIN 1999-100, DIN 1999-101 und DIN EN 858-1
Mineralölhaltige Abwässer dürfen ohne geeignete Behandlungsmaßnahmen nicht in die öffentliche Kanalisation oder direkt in Gewässer eingeleitet werden.
Gemäß den geltenden Bestimmungen (Wasserhaushaltsgesetz und EU-Richtlinien) sind mineralische Leichtflüssigkeiten als wassergefährdende Stoffe einzuordnen. Daher darf mit mineralischen Leichtflüssigkeiten belastetes Regen- und Schmutzwasser nicht ohne (dem Stand der Technik entsprechende) Vorbehandlung abgeleitet werden.
Für Kohlenwasserstoffe (KW) werden durch wasserrechtliche Auflagen allgemein folgende Grenzwerte gefordert:
- bei Indirekteinleitungen: ≤ 20 mg/l (KW)
(in die Kanalisation)
- bei Direkteinleitungen: ≤ 10 mg/l (KW)
(in ein Gewässer/Vorfluter)
oder zusätzliche Angaben der kommunalen Satzungen.
Für Tankstellen und Kfz-Werkstätten sind die üblichen Behandlungsabläufe:
- Integrierte Koaleszenzabscheider zur Behandlung der Oberflächenwässer
- Schlammfang – Koaleszenzabscheider
- Emulsionstrennanlagen mit Vorabscheider/Stapelbecken zur Behandlung von Öl/Wasseremulsionen,
- wie sie in den Kfz-Werkstätten (Hochdruckreinigung ölkontaminierter Teile) entstehen.
Grundsätzlich stehen folgende Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung:
- Leichtflüssigkeitsabscheider für freie nicht emulgierte Leichtstoffe
- Emulsionsspaltanlagen für emulsionshaltige Abwässer
- Kreislaufanlagen zur Wiederverwendung von Waschabwässern.
Während Benzin- und Heizölabscheider (Klasse II Abscheider) ausschließlich mit dem Schwerkraftprinzip arbeiten, werden bei TOPATEC-Koaleszenzabscheidern zusätzliche physikalische Maßnahmen zur Adsorption und Koaleszenz wirksam. Dadurch wird erreicht, dass aus dem Abwasserstrom neben den auftriebsfähigen Öltropfen auch so genannte dispergierte, also mikroskopisch kleine Öltröpfchen zur Abscheidung gebracht werden können. TOPATEC - Koaleszenzabscheider sind auslaufseitig mit einem selbsttätigen Abschluss ausgestattet. Die Zulassungsprüfung von TOPATEC-Koaleszenzabscheidern erfolgt nach DIN 1999-100, DIN 1999-101 und DIN EN 858. Dabei muss die KW-Auslaufkontamination bei einem Prüfmedium mit ɣ = 0,85 g/cm3 ≤ 5 mg/l sein. Mit Koaleszenzabscheideranlagen lassen sich nur abscheidbare Kohlenwasserstoffe, nicht jedoch emulgierte oder nicht abscheidbare Bestandteile zurückhalten.
Bei den TOPATEC- Abscheideranlagen für den Erdeinbau ist der gesetzlich geforderte Schlammfang (100 x NS bzw. 200 x NS) bereits in der Abscheideranlage integriert. Der Abscheiderbehälter besteht aus äußerst robustem Polyethylen (PE). Topatec speziell verwendete Werkstoff PE ist beständig gegen mineralölhaltiges und 100% biodieselhaltiges Abwasser. Durch die glatte, wachsähnliche PE-Oberfläche ist die regelmäßige Reinigung und Entsorgung der Abscheideranlagen vereinfach durchzuführen.
Durch unser neuartiges, stufenlos verstellbares TOPATEC- Teleskop- Schachtaufbau-System (TOPATEC -TS- System) ist die Einbautiefe der Abscheider sehr flexibel möglich. TOPATEC Abscheideranlagen sind mit allen üblichen Schachtabdeckungen (PKWbefahrbar mit Klasse B125 und LKW-befahrbar mit Klasse D400) lieferbar.
Die technischen Betriebsdaten zur gelieferten Abscheideranlage sind auf dem Typenschild im Schachtaufbau und der Bedienungsanleitung ersichtlich.
Einsatzgebiete
▪ SB-Waschplätze / Tankstellen |
▪ Autoverwertungen |
Entsprechend der geltenden deutschen und europäischen gesetzlichen Bestimmungen und DIN Normen sind zur Trennung von Leichtflüssigkeiten mineralischen Ursprungs aus dem Schmutzwasser Abscheideranlagen einzusetzen.
Dementsprechend lassen sich Leichtflüssigkeitsabscheider bei allen Flächen einsetzen, wo wassergefährdende Stoffe in Form von mineralischen Ölen durch verunreinigtes Schmutz- und Niederschlagswasser anfallen.
Neu seit Mai 2020
Leichtflüssigkeitsabscheider mit allg. bauaufsichtlicher Zulassung/allgemeiner Bauartgenehmigung
Anlagen zur Begrenzung von Kohlenwasserstoffen in mineralölhaltigen Abwässern mit Anteilen an Biodiesel, Bioheizöl und Ethanol.
Mit integrierter Sedimentationseinheit
AQUA-PETROL System A |
AQUA-PETROL System B |
Beide Systeme werden als Bauarten definiert, die aus einzelnen Bauprodukten bestehen:
Abscheideeinrichtung – Sedimentationseinrichtung – Schachtaufbauten
Der separate Probenahmeschacht ist nach der Norm für die erdeingebauten Anlagen verpflichtend.
Seit 2020 neue Klassifizierung:
AQUA-PETROL-E (Klasse I) mit Biodiesel/Bioheizöl =
AQUA-PETROL-A (System A) Z-83.8-60
AQUA-PETROL-E (Klasse II ) mit Biodiesel/Bioheizöl =
AQUA-PETROL-B (System B) Z-83.8-62
Nach einem Urteil des EuGH von 2014 dürfen Produkte nicht gleichzeitig CE-gekennzeichnet sein und eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung haben.
Das gilt unter anderem auch für Abscheideranlagen für mineralische Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 (Koaleszenzabscheider und Öl-/Benzinabscheider bzw. Klasse I und Klasse II Abscheider).